Gewerbegebiet Böternhöfen

Die Gemeinde Hohenwestedt hat in ihrem Gewerbegebiet Böternhöfen seit dem Ende der 1990er Jahre über 30 ha netto Gewerbefläche entwickelt. Dabei konnte nicht nur den Betrieben aus der Gemeinde und dem Umland die Möglichkeit zur Erweiterung gegeben, sondern auch neue Unternehmen in Hohenwestedt  angesiedelt werden. Zudem hat die Gemeinde ein Gründerzentrum errichtet, das gemeinsam mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises betrieben wird.

Da die vorhandenen Flächen sich kontinuierlich einer großen Nachfrage erfreuen, arbeitet die Gemeinde stetig an der bedarfsgerechten Weiterentwicklung des Gebietes.

B-Plan 54 "Böternhöfen IV"

Ende des Jahres 2020 wurden die Erschließungsarbeiten des Abschnittes "Böternhöfen IV" weitestgehend abgeschlossen. Der Bebauungsplan beinhaltet die Erweiterung des Gewerbegebietes auf einer Fläche von knapp 10 ha. Davon stehen interessierten Unternehmen  in der neuen Straße "Heisterbusch" insgesamt 6 ha Nettofläche zur Ansiedlung bereit. Aktuell sind davon bereits knapp 3,5 ha vermarktet.

Über die vorhandenen Flächen und flexible Zuschnitte informieren wir Sie selbstverständlich gerne. Unternehmen, die sich für das Gewerbegebiet und den Standort  Hohenwestedt interessieren, können jederzeit gerne unter den unten genannten Daten Kontakt aufnehmen.

Ergänzende Informationen finden Sie auch im Gewerbeflächenportal der Kiel Region unter diesem Link – Gewerbegebiet Böternhöfen

Weitere Informationen und persönlicher Kontakt:
Amt Mittelholstein
Angelika Wiese
Am Markt 15  
24594 Hohenwestedt
Telefon: 04871-36304
E-Mail: angelika.wiese(at)amt-mittelholstein.de

Förderung

Die Erschließung des Gewerbegebietes Böternhöfen IV wird im Rahmen der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschafsstruktur (GRW) gefördert. Lesen Sie dazu auch die Berichterstattung des SHZ unter diesem Link.

Mit Bescheid vom 12.11.2018 wurde der Gemeinde Hohenwestedt im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft aus GRW-Mitteln zur Förderung des Gewerbegebietes im öffentlichen Interesse und nach Maßgabe und Richtlinie des Landes Schleswig-Holstein für die Gewährung von Zuwendungen und Förderungen der wirtschaftsnahen Infrastruktur für die Erschließung des Gewerbegebietes "Böternhöfen IV" eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 80% der der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.602.310,00 € bewilligt.

Mit dieser Zuwendung wurde die Gemeinde Hohenwestedt in die Lage versetzt, die Erschließungsarbeiten vorzunehmen und Gewerbegrundstücke zu markgerechten Preisen anzubieten.