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In der Vorbereitenden Untersuchung wurde als ein Teilprojekt die Erneuerung „Teilbereich Rektor-Wurr-Straße“ vorgesehen.
„Behebung der baulichen und funktionalen Mängel sowie gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raumes, inklusive Herstellung von Barrierefreiheit (Straßenraum: ca. 5.600m²).“
Grundidee aus dem Zukunftskonzept Daseinsvorsorge ist es, den westlichen Teilbereich der Rektor-Wurr-Straße in Stand zu setzen und an die gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche anzupassen.
Dies soll insbesondere im Hinblick auf die Verkehrssituation (fußläufige Schülerverkehre, Parkplätze,…) aber auch im Hinblick auf die Gestaltung geschehen.
Mit der Planung des Projektes wurde nach erfolgter Ausschreibung 2018 das Büro w²-Ingenieursgesellschaft aus Hohenwestedt beauftragt.
Das beauftragte Ingenieurbüro hat dazu im Sommer 2018 einen ersten Grundentwurf zur Beratung in den gemeindlichen Gremien vorgelegt, auf dessen Grundlage der weitere Prozess aufgebaut wurde. Aus den Beratungen des Bau- und Umweltausschusses ergaben sich entsprechende Ideen und Anpassungen, die in den Planungsprozess einflossen.
Planentwurf 2018, Lageplan Straßenbau (453,02 KB)
Am 19.11.2019 wurde diese Grundideen im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellt. In dieser Runde, an der neben der Politik auch diverse Bürger*innen auch die Anlieger und Nutzergruppen teilnahmen wurden die Entwürfe kritisch diskutiert und weitere ergänzende Ideen eingebracht. Dazu gab es im Nachgang auch Eingaben der Schülervertretung der Schue Hohe Geest, die ebenfalls berücksichtigt wurden.
Protokoll Bürgerbeteiligung (194,36 KB)
Das Planungsbüro hat aus den Ergebnissen der Beteiligung die Planentwürfe ergänzt und den gemeindlichen Gremien erneut zur Beratung vorgelegt. Nach grundlegender Bewertung der Planentwürfe wurden diese auch um die Gestaltungsplanung ergänzt, die dem Bau- und Umweltausschuss und der Gemeindevertretung im September 2020 vorgestellt du dort einstimmig zur Antragsstellung genehmigt wurden.
Das Planungsbüro wurde die Genehmigungsplanung für diese Maßnahme fertig zu stellen.
und diese beim Ministerium vorzulegen und die Zustimmung zum Einsatz von Städtebaufördermittel gem. C 7 Abs. 2 der Städtebauförderrichtlinie zu beantragen.
Die Beantragung soll im ersten Halbjahr 2022 erfolgen. Angestrebt wird je nach Antragsbearbeitung ein Maßnahmenstart im Spätsommer 2022.
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